Der Jahresabschluss als Grundlage für die Beurteilung eines Unternehmens soll ein verlässliches Bild dessen Vermögens- und Ertragslage vermitteln. Darüber hinaus ist der Jahresabschluss aber auch Basis für die Besteuerung des jeweiligen Ertrages.
Durch unser fundiertes Wissen im Bereich des Handels-und Steuerrechts sind wir in der Lage,
bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen allen gesetzlichen Erfordernissen gerecht zu werden und alle gesetzlich erlaubten Gestaltungsmöglichkeiten zu nützen.
• Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen
• Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung für Privatpersonen
• Erstellung der Bilanz nach Handelsrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften (Est § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1).
• Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 4 Abs. 3).
Home / Über Uns / Steuerberatung / Buchhaltung / Bilanzierung & Jahresabschluß / Arbeitnehmerveranlagung / Personalverrechnung / Gründungsberatung / Service / Kontakt / Impressum / Datenschutz