Bilanzierung & Jahresabschluss

Der Jahresabschluss als Grundlage für die Beurteilung eines Unternehmens soll ein verlässliches Bild dessen Vermögens- und Ertragslage vermitteln. Darüber hinaus ist der Jahresabschluss aber auch Basis für die Besteuerung des jeweiligen Ertrages.

Durch unser fundiertes Wissen im Bereich des Handels-und Steuerrechts sind wir in der Lage,
bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen allen gesetzlichen Erfordernissen gerecht zu werden und alle gesetzlich erlaubten Gestaltungsmöglichkeiten zu nützen.

• Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen
• Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung für Privatpersonen
• Erstellung der Bilanz nach Handelsrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften (Est § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1).
• Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 4 Abs. 3).

 

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